Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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05.05.2022
Entscheidungen im Verfahren
05.04.2022
Entscheidungen im Verfahren
02.11.2018
Termine
21.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
03.07.2012
Entscheidungen im Verfahren
29.06.2012
Eröffnungen
14.05.2012
Sicherungsmaßnahmen
28.04.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
08.02.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 26.02.2009 bis zum 31.12.2009
26.02.2009
Neueintragungen